file Frage Interessantes Urteil des EuGH zum Urheberrecht

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28 Dez 2014 09:57 #12644 von spur0
.. das in Kürze folgendes besagt:

Wenn jemand etwas für die Öffentlichkeit ins Internet stellt so darf es von anderen "verlinkt" werden. Nachzulesen ist dies hier:
EuGH: Embedding grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung - "Bestwater International"

HighZ-T

Gruß,
Wolfgang

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28 Dez 2014 10:58 - 28 Dez 2014 11:05 #12648 von Worldhusky
Du hattest aber bemerkt das die über Embedding geurteilt haben - also die Einbettung anderer Websiteinhalte unter Zuhilfenahme von Frametechniken .... :whistle:

Ich denke außer für die Einbettung von YouTube etc Videos ist diese hier verwendete Forumssoftware nicht dafür gemacht Frametechniken zu verwenden - was nicht ungewöhnlich ist!

Und auch geht es nicht einfach um: "Wenn jemand etwas für die Öffentlichkeit ins Internet stellt ..." sondern wörtlich um "öffentlich zugänglichen geschützten Werkes". Das ist schon ein gewaltiger unterschied!

Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Einen Freifahrtschein zum achtlosen verlinken kann ich in dem Urteil nicht erkennen!

It's not only about tools it's also about skills! ;)
Letzte Änderung: 28 Dez 2014 11:05 von Worldhusky.

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28 Dez 2014 11:23 - 28 Dez 2014 11:24 #12650 von spur0
Sorry,
da muss ich dir widersprechen, was ist "Framing":
Framing bedeutet dass eine Seite (Homepage) in mehrere Unterseiten = Frames aufgebaut ist, sprich jede Seite hat ihre eigene URL = Internetadresse. Wenn jetzt eine Seite www.bespiel.de als URL hat, kann ein Teil davon www.bespiel.de/menue eine andere www.bespiel.de/top , ... heißen und so auch erreichbar sein.
Somit besagt das Urteil dass ich in einem Frame der zB unter www.bespiel.de/maschinen Fotos verlinken kann die von einer anderen Seite stammen. Als HTML Programmierer weiß ich genau was Frames und Framing bedeuten, nachzulesen auf Wikipedia

Ich bin eigentlich durch Zufall gestern auf dieses Urteil gestossen worden als ich einem Bekannten besucht habe der auch Modellbahnen herstellt, dieser hat Fotos eines anderen Großserienherstellers als Beispiel verlinkt, natürlich hat dieser geklagt. Die Klage wurde letzte Woche genau wegen diesem Urteil fallen gelassen, das nur nebenbei.

HighZ-T

Gruß,
Wolfgang
Letzte Änderung: 28 Dez 2014 11:24 von spur0.

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28 Dez 2014 11:34 #12651 von spur0
Hier hast du eine meiner Seiten mal zum Beispiel wie Frageseiten aufgebaut sind: mucho.at

Die ganze Seite ist erreichbar über den Frame: www.mucho.at/index
In diesem index stecken Frames mit den Endungen: /menue /oben /home du kannst auch jeden dieser Frames einzeln öffnen in dem du mit der rechten Taste darauf gehst und "Frame öffnen in einem neuen Fenster / Tab" klickst. Ein Frame ist nichts anderes als ein Unterteil einer Seite. Auch hier im Forum gibt es Frames, jeder Beitragsbaum bzw Das Menü oben sind Frames, kannst du dir im Quelltext sehr gut ansehen.

HighZ-T

Gruß,
Wolfgang

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28 Dez 2014 15:59 #12667 von sswjs
Moin,


es ist schon traurig, daß es zu etwas, was es nicht geben sollte, ein EuGH-Urteil gibt.

Das Schlimme an diesem legalisierten Betrug, ist nicht, das er mit Hilfe eines Gesetzes legalisiert wurde, sondern, daß die Gesellschaft diesen auf ihre eigenen Kosten durchsetzen muss. (Und einige besonders eifrig damit sind...) :S :S :S


sswjs, aka Jens

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28 Dez 2014 22:06 #12689 von Worldhusky

spur0 schrieb: Sorry,
da muss ich dir widersprechen, was ist "Framing":

Sorry - ich widerspreche dem Widerspruch! :cheer:

Wir sprechen hier nicht von der internen Frametechnik sondern von der externen Frametechnik.
Also Inline Linking / Hotlinking. Dabei werden Inhalte ANDERER Webseiten in die eigene Webseite eingebunden wobei dies so gestaltet werden kann das man es nicht auf den ersten Blick erkennt. Wikipedia / Hotlinking
Schau Dir in dem Artikel auch die "Rechtliche Situation" an - nachwievor kein Freifahrtschein - trotz dem genannten Urteil!

spur0 schrieb: Hier hast du eine meiner Seiten mal zum Beispiel wie Frageseiten aufgebaut sind: mucho.at

Jep - danke - das gibt mir ein gutes Bild! ;)
Nach 25 Jahren in dem Business und eigenhändig programmierten, knapp unter tausend Seiten umfassende Webauftritten sagt mir die genannte Seite mehr als tausend Worte.

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