Zukunft des cnc-wiki
Es sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, siehe §§ 64 ff. UrhG. Nach diesen 70 Jahren gilt ein Werk als "gemeinfrei".
Gruß
Andy
Fräse: SC 2/600 mit PerfKit, T-Nut, Vakuum, Kress 1050 FME-1
CAD, CAM, Steuerung: FreeCAD, Estlcam, Estlcam/Arduino ("Forums-Shield")
Laser, Software: Sculpfun S30 Pro, Eleksmaker A3 mit Atomstack R30 (IR), Lightburn
3D-Druck: FB Reborn 2, Art. Genius und Gen. Pro, CTC Bizer, Elegoo Mars
Vorsicht mit solchen Aussagen! Wenn der Urheber gestorben ist, so heißt das noch lange nicht, dass dessen Werke nun von jedem verwendet werden dürfen! Tipp: http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital
Gruß
Holger
SC 600/2 - Metabo 737 - ACAD/Illustrator - EstlCam - WIN-PC NC USB
Hast du den verlinkten Artikel komplett gelesen? Auf Seite 2 steht:
Zitat aus http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital/seite-2 :
Die Nutzung der Rechte an Werken von Kunst und Kultur ist eigentlich durch das Urheberrecht geregelt, das selbstständige kreative Leistungen schützen will: Zu Lebzeiten verfügt der Künstler selbst über die Rechte an seinem Werk und kann sie gegen ein Honorar beispielsweise an einen Verlag abtreten. Während eines Zeitraums von bis zu 70 Jahren nach seinem Tod geht dieses Recht auf seine Erben über. Danach werden die Werke gemeinfrei, das heißt, jeder kann sie nach Belieben reproduzieren und die Reproduktionen verkaufen.
Zitat Ende
Gruß
Andy
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Na, ich hoffe doch sehr, dass hier niemand in nächster Zeit stirbt und kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Webseite von heute auch nur annähernd 70 Jahre Bestand hat 😆
Daniel
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