WINPC NC USB - gewerbliche Nutzung
Hallo zusammen,
ich wurde gefragt ob ich nicht ein bisschen nebengewerblich mit meiner Maschine Teile produzieren kann. Zwar habe ich nicht wirklich viel Zeit dafür aber vlt mache ich das später wirklich mal. Die Frage hier wäre nun, ob man die Software WINPC NC auch gewerblich nutzen darf? Bei ESTL Cam ist es ja ausdrücklich so erklärt, dass man es auf einem PC gewerblich nutzen darf. Bei WINPC NC finde ich allerdings nichts dazu.
Vlt nutzt ja einer von euch das programm gewerblich und kann mir hier erklären worauf man achten muss und ob es überhaupt mit der USB Version genehmigt ist.
VG
Sebastian
Du hast es doch gekauft und bezahlt...also kannst du es nutzen wie du es willst...wie sollte das auch kontrolliert werden?
Außerdem wenn du auf die Startseite vom Ingenieurbüro Lewetz gehst wirst du sehen das WinPCNC eigentlich für den gewerblichen Einsatz programmiert wurde...
Bei Freeware ist es oft das man sie privat kostenlos nutzen darf, gewerblich aber nur wenn man eine Lizenz kauft.
Auch hier frage ich mich wie man das kontrollieren will.
Willy
Stepcraft 420/1 + Kress 800 FME + Sorotec Vakuumtisch + Seitenkanalverdichter + WinPC NC USB Vollversion + Estlcam 7.618 Vollversion + AutoCAD 2017 (Student) 3 Jahres Lizenz
:Klugscheissermodus an
Richtigerweise hat man eine Lizenz zur Nutzung eines Programmes erworben. Anders die Software, welche bei einem
exclusiven Vertrag für einen Verbraucher auf die persönlichen Vorgaben zugeschnitten ist. Z.B. Software die ich für meinen Arbeitgeber schreibe geht in dessen Besitz über.
:Klugscheissermodus aus
Ich bzw. unsere Firma verwendet das Programm gewerblich. Lt. Nutzungsvertrag gibt es auch keine Einschränkung ausgenommen die Hobby- bzw. Studentversionen dort wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen.
Gruß Klaus
Heli, Hexakopter,....
WinPC-NC USB, Eigenbau Fräserl mit Mechapro Interface II, Kress FME 1050, Filou.
Zum Zeichen, Fusion 360 ! mit Hobbylizenz. macht Laune 😉
3D-Drucker (Mankati Basis) Dualprint 2x E3D-V6 2x Bondtech Bowdenextruder Simplify3D (SC-Druckkopf)
Einfach eine Mail an Herrn Lewetz schreiben und nach "gewerbliche Nutzung" fragen. Ist doch irgendwie der einfachste Weg. 🙂
Gruß, Uwe WinPC-Nc V4, EstlCAM V11 / V12 www.ubo-cnc.de
Gab es da nicht einen Sonderpreis beim Kauf einer Steppi für die Software bei privater Nutzung?
Halt. Ich glaube das war Filou. Nun ja. jedenfalls ist nicht jede Software kommerziell nutzbar.
Z.B. alle Home/Student Versionen. Bei mir Corel Draw, Eagle.Die kosten dafür nur einen Bruchteil. Fragen ist wohl das sicherste. Aber WINPC NC USB gibt's soweit ich weis nur in einer Version. Abgesehen von der Starter...
Wozu fragen? Kurzer Blick auf die Homepage reicht!
Wenn eine Software die Nutzung in irgend einer Weise einschränkt, dann muss das auch klar und deutlich ausgewiesen werden. Ist das nicht der Fall, dann kann man die Software nutzen, wie man will.
SC 420 mit DIY parallel + Proxxon mit Mod + HF500 + SprintLayout + LibreCAD/QCAD + FreeCAD +WinPC starter/USB->EstlCAM + EstlCAM LPTAdapter + EstlCAM Handrad + DIY Vakuumtisch
Gruß, Andreas
Hallo zusammen,
das sind schonmal positive Nachrichten!
Dann muss ich mich glaube ich jetzt mal schlau machen welche Auflagen alles erfüllt werden müssen für ein kleines Nebengewerbe.
Euch schonmal besten Dank für eure Antworten! 🙂
VG
Sebastian
@Ryan_AC
Dann muss ich mich glaube ich jetzt mal schlau machen welche Auflagen alles erfüllt werden müssen für ein kleines Nebengewerbe.
Da gibt es nicht viele Auflagen um ein Gewerbe zur Herstellung von "Frästeilen und anderen" anzumelden. Wichtig für dich ist, deinem Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit zu informieren und von ihm eine Erlaubnis einzuholen. Alles andere kommt Automatisch bei oder kurz nach der Gewerbeanmeldung.
Gruß, Uwe WinPC-Nc V4, EstlCAM V11 / V12 www.ubo-cnc.de
Erlaubnis vom Arbeitgeber? Das ist meines Wissens nur in speziellen Fällen nötig. Schließlich kann man in der Zeit, die einem nach der Arbeit verbleibt machen was man will.
Also Spezialfälle sind in der Regel Fälle, wo die Interessen konkurrieren. Z.B. wenn man gedenkt soviel zu arbeiten, dass man im Erstjob vor Müdigkeit umfällt. Oder wenn z.B. die Tätigkeiten in direkter Konkurrenz stehen.
Bei völlig unterschiedlichen Betätigungsfeldern hat der Arbeitgeber meines Erachtens nach keine Handhabe.
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Gruß, Andreas
Ich meine sogar, eine eventuelle Klausel im Arbeitsvertrag ist nichtig.
Das gilt wohl nur, wenn ich z.B. in einer Spedition arbeite und nebenbei dann in einer anderen, also artverwandt, wie Andreas schon sagte.
Produktevangelist 🙂
Es grüßt mit der Ihm gegebenen Freundlichkeit...
...der Thomas
da es bei mir auch ein Thema war hier ein Link der genau dazu passt:
http://www.rechtsfragen-report.de/nebenjob/
- Steht nichts im Vertrag -> kannst du machen was du willst, musst dich nur ans Arbeitsrecht halten (Ruhepausen ... wobei die nichtig sind wenn du Selbstständig bist..)
- Meldepflicht -> dann musst du ihm bescheid geben
- Verbot -> ist nichtig im Vertrag, gibt aber dennoch gründe bei denen es der AG Untersagen darf.
Details im Link.
Bezüglich WinPC NC USB habe ich in den Vertragsunterlagen damals beim Kauf nichts gelesen, dass dies nicht verwendet werden darf.
Gruß,
Manuel
Beruf: Programmierer C, C++, C#, Delphi Pascal für Embedded Systeme (8051, PIC, AVR, AVR32, ARM) sowie PC Applikationen.
die unterschrift auf der gewerbeanmeldung ist noch nicht richtig trocken, da trudelt schon die erste rechnung fürt den zwangsbeitritt der ihk ein 🙂
Andreas
... und je nach Gemeinde können auch noch zusätzlich Müllgebühren anfallen.
Auch wenn man privat schon löhnt und es der selbe Mülleimer ist.
Die melden sich dann alle ganz schnell bei dir, die von dir Geld/Gebühren haben wollen 😉
Gruß Toni
Stepcraft 600/V1 - Kress 800FME - WinPC NC USB Vollversion 2.50/09 - EstlCam 7/8 Vollversion - Illustrator - QCad
Da hab ich ja mal wieder was losgetreten. :whistle:
Noch mal etwas zu den Arbeitszeiten
Gesamt-Arbeitszeit: Arbeitszeit plus Pausenzeiten, zusätzlich hierzu muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Ich finde das auch nicht wirklich gut, doch manche Arbeitsrichter denken da wohl anders als ihr und ich. Vorsicht ist da manchmal besser, als auf Wiedereinstellung zu klagen. 😉
Gruß, Uwe WinPC-Nc V4, EstlCAM V11 / V12 www.ubo-cnc.de
Also mit meiner Arbeit konkurriert das schonmal nicht 😆
Ich hatte mal gehört, dass das Gewerbeaufsichtsamt gucken kommen kann ob die Werkstatt den entsprechenden Bestimmungen entspricht?! Stimmt das? Kommen die sich da was angucken? :huh:
Ich werde mit dem Nendnjob eher noch was warten....stehe noch am Anfang meines Jobs und habe noch keinen Festvertrag. Sobald der da ist wollte ich das mal angehen...
VG
Sebastian
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